Neuigkeiten 13.01.2022

Kostendämpfungspauschale soll fallen

Erfolg hartnäckiger Gewerkschaftsarbeit

Die Landesregierung NRW hat angekündigt, die Kostendämpfungspauschale für Beamt*innen abzuschaffen.

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Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren läuft an. Die Abschaffung wäre ein großer gewerkschaftlicher Erfolg und das Ergebnis hartnäckiger Bemühungen und intensiver Gespräche.

Die Entscheidung der Landesregierung zeigt einmal mehr, dass sich berechtigte gewerkschaftliche Forderungen durch Standfestigkeit und Ausdauer in Gesprächen mit politischen Akteur*innen durchsetzen lassen. Von Beginn an hat die GEW diese Sparmaßnahme abgelehnt und die Landespolitik zu Korrekturen aufgefordert.

Die Streichung der Kostendämpfungspauschale ist Bestandteil eines Gesetzespaketes, das die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung und die Erhöhung der Besoldung im Dezember 2022 in Folge des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder sowie die Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften enthält.

Da zurzeit noch nicht abzusehen ist, wann diese Ankündigung real in Kraft tritt, ist es eine Überlegung wert, mit der Abgabe eines Beihilfeantrages für entstandene Kosten im Jahr 2022 erst einmal abzuwarten. Spätester Zeitpunkt für die Abgabe ist 24 Monate nach Entstehen der Kosten bzw. nach Rechnungslegung.